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6.3
Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Eine wesentliche
Verbesserung des Stadtklimas kann durch die Verringerung der
Emissionen und damit einer Reduzierung der Luftverschmutzung
erreicht werden. Die Verkehrsplanung und Konzepte der
Energieversorgung sind im kommunalen Bereich besonders geeignet,
auf die Schadstoffemission Einfluss zu nehmen.
Am anderen Ende
der Kausalkette Emission (Freisetzung) - Transmission
(Ausbreitung - Immission (Einwirkung) kann eine
sachgerechte planerische Reaktion auf erkannte und richtig
bewertete Immissions-Belastungssituationen das Ausmaß von
"Betroffenheit" mindern.
Die dritte Säule
der planerischen Luftreinhaltung betrifft das Bindeglied
zwischen Emissionen und Immissionen: Die zeitliche und
räumliche Variation der Luftbelastung hängt bei gegebener
Schadstoffquellrate von den meteorologischen
Ausbreitungsbedingungen ab. In welchem Umfang die gebaute Stadt
hier Einfluss nimmt, geht aus Kapitel 2 hervor. Die
Berücksichtigung der Ausbreitungsklimatologie ist nicht nur im
Hinblick auf die richtige Standortwahl bei der
Industrieansiedlung notwendig, sondern ebenso bei weiteren
emittierenden Nutzungen wie Müllverbrennungsanlagen,
Mülldeponien, Kläranlagen sowie bei der Trassierung neuer
Straßen. Für besonders immissionsempfindliche Einrichtungen
wie Krankenhäuser, Freibäder, Spielplätze, Altersheime sind
spezielle Standortüberlegungen unerlässlich.
Das Planungsrecht
und das Immissionsschutzrecht weisen zahlreiche Verflechtungen
und Querbezüge auf, welche in der städtebaulichen Planung
beachtet werden müssen. So ist es nicht denkbar, dass
Festsetzungen zum Immissionsschutz im Bebauungsplan hinter den
immissionsschutzrechtlich normierten Anforderungen
zurückbleiben oder diese gar außer Kraft setzen.
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