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6.2.3
Grünzüge
Neben der Bedeutung
der Grünflächen für die Freihaltung von Frischluftbahnen ist
ihre Funktion als Gliederungselement in der Siedlungslandschaft
besonders zu beachten. Grünflächen sind dabei um so
wirkungsvoller, je ausgedehnter sie sind. Genügend
Grünflächenanteile haben eine klimaregulierende Funktion.
Besonders günstig ist im allgemeinen die Anlage von
Wiesenflächen mit lockerem Baumbestand und Sträuchern.
Zur Trennung von
Wohngebieten und den emittierenden Industrie- und
Gewerbegebieten sowie den stark befahrenen Durchgangsstraßen
sind Grüngürtel besonders geeignet. Sie wirken als
Abstandshalter, begünstigen den Luftaustausch und bewirken eine
Verdünnung der Luftschadstoffe (vgl. Abschnitt
6.3.3). Zudem
halten sie wie ein Filter staubförmige Schadstoffe zurück.
Grünzäsuren stellen nicht nur stadträumliche
Gliederungselemente dar, sondern bedeuten zugleich auch
Unterbrechungen der für den Siedlungsraum charakteristischen
Wärmeinsel, was kleinräumige Luftaustauschvorgänge zwischen
unterschiedlich temperierten Bereichen und zwischen den so
gegliederten Orts- bzw. Stadtteilen fördert.
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Rechtliche Grundlagen
Die
Realisierung einer im Sinne des Stadtklimas sinnvollen Zuordnung
von bebauten und unbebauten (Grün-) Flächen bedarf eines
darauf abgestimmten Ineinandergreifens von Landschaftsplan /
Flächennutzungsplan und Grünordnungsplan / Bebauungsplan (vgl.
Abschnitt 6.1.1). Klima- und Lufthygienekarten stellen dabei -
wie im Kapitel 5 dargelegt - eine unverzichtbare fachliche
Grundlage dar.
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