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6.2.1
Kaltluftentstehung
Grünes Freiland,
d.h. Wiesen, Felder, Brachland und Gartenland mit niedriger
Vegetationsdecke produzieren aufgrund ihrer nächtlichen
Auskühlung größenordnungsmäßig 10 bis 12 Kubikmeter
Kaltluft pro Quadratmeter und Stunde, was bei fehlendem Abfluss
die Kaltluftobergrenze um 0,2 m/min ansteigen lässt. In einer
Stunde kann sich also eine 12 m dicke Kaltluftschicht bilden.
Die hohe Kaltluftproduktivität grünen Freilandes ist zudem mit
der Eigenschaft verbunden, dass von hier abfließende Kaltluft
in nur geringem Maß durch Strömungshindernisse gebremst wird.
Waldgebiete
wirken ebenfalls als nächtliche Kaltluftproduzenten. Im
Waldbestand kühlt sich im Gegensatz zum Freiland ein größeres
Luftvolumen ab, erreicht jedoch nicht die tiefen Temperaturen
der Freiflächen. Die Baumkronen-Oberfläche des belaubten
Waldes bzw. des immergrünen Nadelholzwaldes schirmt den
Waldboden zur Atmosphäre ab und reguliert den Wärmeumsatz so,
dass der Stammraum tagsüber nicht so stark aufgeheizt wird wie
die bodennahe Luftschicht über Freiflächen und sich zur
Nachtzeit auch nicht extrem abkühlt. Diese den Tagesgang der
Lufttemperatur ausgleichende Wirkung ermöglicht es, dass
stadtnahe Wälder auch am Tage Kaltluft zugunsten des
Siedlungsraumes erzeugen. Besonders günstig für die Abkühlung
bei Tag sind Waldgebiete, die an Nord- und Osthängen geringer
Sonneneinstrahlung unterliegen.
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Rechtliche
Grundlagen
Es kommen hier
grundsätzlich die im Abschnitt 6.1.1 genannten Darstellungs-
und Festsetzungsmöglichkeiten in Betracht. Bei der Festsetzung
von Flächen für die Landwirtschaft oder Wald ist indes zu
beachten, dass mit der Festsetzung zumindest auch land- bzw.
forstwirtschaftliche Anliegen geregelt werden sollen. Die
Festsetzung von Flächen, die von der Bebauung freizuhalten
sind, kann in der Regel nur innerhalb der Baugebiete aus
städtebaulichen Gründen erfolgen. Dazu gehören neben der
Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes unter anderem auch
die Sicherung der Aussicht in Hanglagen sowie die Erfordernisse
einer guten Durchlüftung. Die auf diesen Flächen konkret
festzusetzende Nutzung richtet sich nach dem jeweiligen
städtebaulichen Zweck. |