Fassadenbegrünung weist folgende positive
Eigenschaften auf:
- Verbesserung der Wärmedämmung durch Luftpolsterbildung
- Verringerung des Wärmeverlustes durch Windabbremsung
- Verringerung des Wärmeverlustes durch Änderung der
Strahlungsverhältnisse
- Umwandlung von Windenergie in Wärme
- Kühlwirkung durch Verdunstung sowie durch Absorption und
Reflexion der Sonnenstrahlen im Blattwerk
- Feuchteproduktion durch Verdunstung
- Schutz der Fassade vor starker Temperatur-, UV- und
Schlagregenbeanspruchung
Untersuchungen, wie sie von KIESSL und RATH
(1989) durchgeführt wurden, ergaben folgende Ergebnisse (Abb.
6/7):
Strahlungsbelastung durch die Sonne:
Eine voll ausgebildete Fassadenbegrünung schützt im Sommer
vor intensiver Sonneneinstrahlung und kann je nach Begrünung
40% bis 80% der auftreffenden Sonnenstrahlung reflektieren bzw.
im Blattwerk absorbieren. Will man erreichen, dass im Winter die
Sonneneinstrahlung die Hauswand erreicht (vgl. Kap.
3), muss man
auf Kletterpflanzen zurückgreifen, die im Winter ihre Blätter
abwerfen (z.B. wilder Wein, Abb.
6/6a).
Windverhältnisse:
Das Blattwerk einer grünen Fassade verändert die
Strömungsverhältnisse an der Bauwerksoberfläche erheblich.
Durch eine dichte Begrünung bildet sich vor der Hauswand ein
ruhiges Luftpolster aus. Die Windgeschwindigkeiten liegen dort
im Mittel unter 0,5 m/s.
Oberflächentemperaturen:
Durch das Blattwerk wird die Strahlungsbilanz an der Hauswand
verändert. Zudem bewirken auch das Luftpolster und die
Verdunstung eine Veränderung der thermischen Bedingungen. An
strahlungsreichen Sommertagen wurden die Tagesamplituden an
begrünten Wänden im Vergleich mit unbegrünten um bis zu 30
Grad gedämpft. Im Winter lagen die Oberflächentemperaturen
einer immergrünen Wand um ca. 2 Grad höher als die der
unbegrünten. Im Mittel ergaben sich unter den begrünten
Fassaden je nach Orientierung im Sommer um 1 bis 2 Grad
niedrigere Wandtemperaturen.
Wärmeverluste:
Eine Fassade mit voll entwickeltem, dichtem immergrünem Bewuchs
bewirkt eine Wärmeverlustminderung um ca. 6%. Das unterstreicht
nachdrücklich, dass eine grüne Fassade zwar einen Beitrag zum
Wärmeschutz liefert, aber einen optimalen baulichen
Wärmeschutz nicht ersetzt!
Luftfeuchtigkeit innerhalb der Begrünung:
Die Luftfeuchteveränderungen bei der Begrünung sind in der
Regel geringer als allgemein vermutet wird. Sie liegen im Winter
bei Erniedrigungen um 2% bis 8% und im Sommer bei Erhöhungen
von 4% bis-20% gegenüber einer unbegrünten Wand.
Schlagregen:
Grüne Fassaden stellen einen wirksamen Schutz gegen Schlagregen
dar. Bei voll ausgebildetem Blattwerk geht die
Schlagregenbelastung an der Hauswand auf Null zurück.
Allgemein ist festzuhalten, dass
Fassadenbegrünungen vor allem die mikroklimatischen
Verhältnisse an den Gebäuden selbst verbessern, jedoch keine
Fernwirkungen zu erwarten sind.
Im Zusammenhang mit Fassadenbegrünungen
werden häufig auch Probleme angesprochen, insbesondere
Bauteilfeuchte und Wandbeschädigung. Hierzu ist festzustellen,
dass bei obigen Untersuchungen keine nachteiligen
Feuchtewirkungen festgestellt wurden, sondern durch den
Regenschutz eher von einer Feuchteschutzwirkung der Bauteile
gesprochen werden kann. Bei intaktem Mauerwerk und Verputz sind
Schäden durch Begrünungen in der Regel nicht zu erwarten.
Inwieweit bei hohen Gebäuden durch die große Biomasse
(Gewicht) ein Problem an der Fassade auftreten kann, ist noch
nicht abschließend erforscht.
Rechtliche Grundlagen
Fassadenbegrünungen können in
Bebauungsplänen ebenso wie die Dachbegrünungen unter den
gleichen Voraussetzungen rechtsverbindlich festgesetzt werden
(vgl. Abschnitt 6.1.4).
Beispiel für eine derartige Festsetzung:
"Ein Drittel der Fassadenfläche ist zu begrünen.
Technisch begründete Ausnahmen können zugelassen werden (§ 9
(1) 25 BauGB)."
Die Möglichkeit, örtliche
(bauordnungsrechtliche) Bauvorschriften über die äußere
Gestaltung baulicher Anlagen nach § 74 (1) 1 LBO zu erlassen,
bleibt unberührt.