Außer durch größere und kleinere
Grünflächen im Stadtgebiet lassen sich durch
Dachbegrünungen stadtklimatische Defizite in Bezug auf den
Feuchtigkeitshaushalt und das thermische Milieu mindern (HÖSCHELE
et al., 1974). Dazu kommen noch bauphysikalische Vorteile von
Dachbegrünungen. Dächer bieten in Städten und Gemeinden
bisher vielfach ungenutzte Flächenreserven für die Schaffung
von Grünflächen (Abb.
6/4a). Während sich in den
Ballungsgebieten Wohn-, Büro- und Industriegebäude zur
Begrünung anbieten, sind es in ländlicheren Gebieten vor
allem Garagen und Nebengebäude, die häufig flache oder
gering geneigte Dachflächen (bis 15 Grad) besitzen.
Auf derartigen Dächern ist es fast immer
mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich, eine
vielgestaltige Vegetation zu schaffen.
Wenngleich diese Dächer nicht immer aktiv
nutzbar sind, z. B. als Sitzplatz im Grünen, so können im
Gegensatz zu monotonen Kies-, Bitumen- oder Blechflächen
begrünte Dächer stets das Klima verbessern, Schadstoffe
ausfiltern und Energie bei der Heizung einsparen.
Eine messbare Fernwirkung kommt begrünten
Dachflächen dabei nicht zu, doch lässt sich die Wirkung
vieler kleiner Einzelflächen in einer Baustruktur summieren.
.
Klimatische Wirkungen
Positive thermische Effekte von
Dachbegrünungen beziehen sich vorwiegend auf die Minderung
der Temperaturextreme im Jahresverlauf (KOLB, 1989).
Abbildung 6/5 zeigt beispielhaft die Temperaturentwicklung
auf der Dachhaut von Flachdächern mit unterschiedlichem
konstruktiven Aufbau an Sommertagen mit hoher Einstrahlung.
Während Kiesdächer und schwarze
Bitumenpappe sich auf etwa 50°C bis über 80°C aufheizen,
betragen die maximalen Temperaturen bei bepflanzten Dächern
etwa 20°C bis 25°C.
In klaren Winternächten sinkt die
Temperatur unbepflanzter Dächer auf bis zu -20°C. Die
jährliche Temperaturschwankung beträgt somit ungefähr 100
Grad. Begrünte Dächer kühlen sich im Winter nur auf wenig
unter 0°C ab, so dass hier die Jahresschwankung nur etwa 30
Grad beträgt.
Im Sommer wird über einem Dachgarten ein
großer Teil der eingestrahlten Sonnenenergie zur Verdampfung
von Wasser umgesetzt (vgl. Kapitel
2.4). Zur Verdampfung von 1
Liter Wasser sind bei normalem Luftdruck ca. 2250 kJ
erforderlich, ohne dass dabei die Temperatur ansteigt. Mit der
gleichen Wärmemenge können aber 100 m³ Luft um 18 Grad
erwärmt werden. Im Sommer sind Dachbegrünungen für darunter
liegende Räume insgesamt eine wirksame Maßnahme zum Schutz
vor sommerlicher Hitze. Im Winter kommt es durch die
Vegetation und das Dachsubstrat zu einer Verminderung des
Wärmedurchganges und somit zu einer erhöhten Wärmedämmung.
.
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
Alle offenen Vegetationsflächen sind
in der Lage, Oberflächenwasser zu speichern. Je nach Art wird
das Niederschlagswasser unterschiedlich lange in den oberen
Schichten gehalten und fließt dann abzüglich der
Verdunstungs- und Transpirationsrate ab. Die nachfolgende Tabelle
6.2 gibt an, welcher Anteil des Regenwassers durch die
Kanalisation abgeleitet wird (Abflussbeiwerte).
Bei Dächern werden etwa 80% bis 100% des
Niederschlags in die Kanalisation geleitet, bei Dachgärten
jedoch nur ca. 30%. Der Rest wird durch Verdampfung wieder an
die Stadtluft abgegeben und trägt somit entscheidend zur
Reduzierung des Feuchtemangels der oberflächenversiegelten
Stadt bei. Ein weiterer Vorteil von Dachbegrünungen ist darin
begründet, dass sie die Niederschläge zeitverzögert
abgeben. Die Stadtentwässerung wird erheblich entlastet und
die Hochwassergefahr wird gemindert (OHLWEIN, 1984).
.
|
Art der angeschlossenen Fläche
|
Abflussbeiwert
|
| . |
|
|
Dächer (> 15 Grad Neigung)
|
1,0
|
|
Dächer (< 15 Grad Neigung)
|
0,8
|
|
Kiesschüttdächer
|
0,5
|
|
Dachgärten
|
0,3
|
| . |
|
|
Betonflächen
|
0,9
|
|
Fußwege mit Platten oder Schlacke
|
0,6
|
|
Spiel- und Sportplätze
|
0,25
|
|
größere Gärten
|
0,1
|
|
Parks, Schreber-u. Siedlungsgärten
|
0,05
|
Tab. 6/2: Abflussbeiwerte
verschiedener Flächen, DIN 1986 (1978)
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 74 (3) 2.
LANDESBAUORDNUNG (LBO) können die Gemeinden durch Satzung
für das Gemeindegebiet oder abgegrenzte Teile des
Gemeindegebiets bestimmen, dass u.a. Anlagen zum Versickern
von Niederschlagswasser herzustellen sind, um die
Abwasseranlagen zu entlasten, Überschwemmungsgefahren zu
vermeiden und den Wasserhaushalt zu schonen. Auch wenn dabei
wasserwirtschaftliche Aspekte im Mittelpunkt stehen, wirken
Maßnahmen dieser Art der Bodenversiegelung und ihren
nachteiligen klimatischen Folgen entgegen.
Dachbegrünungen können im Bebauungsplan
rechtsverbindlich festgesetzt werden. Dabei beruht die
Dachform (Flachdach) auf § 74 LBO und die Begrünung auf
§ 9 (1) 25 BauGB, der die Gemeinde u.a. zur Festsetzung von
Bepflanzungen für Teile baulicher Anlagen ermächtigt.
Wie jede andere Festsetzung darf auch diese
nur nach gerechter Abwägung aller berührten Belange
getroffen werden (§ 1 (6) BauGB). Zu bedenken sind
z.B. das Brandverhalten, der Feuchtigkeits- und
Korrosionsschutz sowie die Kosten der Bepflanzung
einschließlich eventuell höherer Baukosten wegen der
zusätzlichen Dachlasten. In der Begründung zum Bebauungsplan
ist darauf einzugehen.
Beispiele für derartige Festsetzungen:
"Begrüntes Flachdach; die
Dachflächen sind bei einer Erdschicht von mindestens
40 cm zu bepflanzen und so zu erhalten. Ausnahmsweise
können Lichtkuppeln, Glasdächer und Terrassen zugelassen
werden, wenn sie dem Nutzungszweck des Gebäudes dienen und
untergeordnet sind (§ 9 (1) 25. BauGB)."
oder:
"Flachdächer (0 Grad-15 Grad) sind mindestens
mit einem Anteil von 60% der Dachflächen - ausgenommen
Flächen für technische Dachaufbauten - bei einer
Substratschicht von mindestens 8 cm mit Gräsern,
bodendeckenden Gehölzen und Wildkräutern zu bepflanzen und
so zu unterhalten (§ 9 (1) 25. BauGB).
Ausnahmen für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können
zugelassen werden."
Festsetzungen zur Dachbegrünung können
auch als örtliche Bauvorschrift nach § 74 (1) 1. LBO
erlassen werden.
Die Festsetzungsmöglichkeiten von
Zweckbestimmung, Stellung und Gestalt von Dachflächen und
Dachaufbauten nach den Gestaltungsvorschriften der LBO
unterstützen auch das Ziel, Anlagen der (Solar-)
Energiegewinnung (Kollektor- oder Photovoltaikanlagen) im
Sinne einer langfristig wirkenden Option zu ermöglichen (BUNZEL
et al., 1997).
Konflikte zwischen den Belangen der
Solarenergienutzung und der mit Dachbegrünung verbundenen
Zielsetzung sind kaum zu erwarten, da die für Solarnutzung
prädestinierten geneigten Dächer für Bepflanzung nicht
geeignet sind. In Abbildung
6/4a kann man im im übrigen
eine auf dem Gründach installierte Photovoltaik-Anlage
erkennen.