|
5.6 Karte
mit Hinweisen für die Planung
Die Karte mit
Hinweisen für die Planung (Abb. 5/15) enthält eine
integrierende Bewertung der in der Klimaanalyse-Karte
dargestellten Sachverhalte im Hinblick auf planungsrelevante
Belange. Die Flächenkennzeichnungen geben Hinweise zur
Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen, aus denen sich
klimatisch begründete Anforderungen und Maßnahmen im Rahmen
der Bauleitplanung ableiten lassen.
Die Hinweise für
die Planung beziehen sich vornehmlich auf bauliche
Nutzungsänderungen. Eine Änderung der
Vegetationszusammensetzung hat i.d.R. geringere klimatische
Auswirkungen als großflächige Versiegelungsmaßnahmen und die
Errichtung von Bauwerken.
Es handelt sich
auch bei den Planungshinweisen um keine parzellenscharfen
Aussagen, und es ergeben sich hier gleichfalls Toleranzen von
bis zu 100 m.
Vertiefende
Detailfragen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen müssen
gegebenenfalls durch gesonderte Gutachten erarbeitet werden,
insbesondere in Bereichen hoher klimatisch-lufthygienischer
Empfindlichkeit.
Neben lokalen
Besonderheiten liegen den Hinweisen für die Planung folgende
Prinzipien zugrunde:
Vegetationsflächen
haben eine bedeutende Wirkung auf das Lokalklima, da sie
einerseits die nächtliche Frisch- und Kaltluftproduktion
verursachen und andererseits bei hohem Baumanteil tagsüber
thermisch ausgleichend sind. Innerstädtische und siedlungsnahe
Grünflächen beeinflussen die direkte Umgebung in
mikroklimatischer Sicht positiv; zudem fördern
Vegetationsflächen am Siedlungsrand den Luftaustausch.
Größere zusammenhängende Vegetationsflächen stellen das
klimatisch-lufthygienische Regenerationspotential dar.
Insbesondere bei vorhandenem räumlichem Bezug zum Siedlungsraum
sind sie für den Luftaustausch sehr wichtig. Deshalb sollten
Freiflächen aus klimatischer Sicht für bauliche Nutzungen
möglichst nicht in Anspruch genommen werden.
Auch eine
Verbauung von Tallagen ist nachteilig zu beurteilen, da dort
einerseits bei Schwachwindlagen der Kalt- und
Frischlufttransport stattfindet und sie andererseits als
Luftleitbahnen für stärkere regionale Winde dienen.
Die Hanglagen in
ausgedehnten besiedelten Gebieten, insbesondere wenn in den
Talzonen Bebauung existiert, sollen unbebaut bleiben, da dort
ein intensiver Kalt- und Frischlufttransport stattfindet (aus
energetischen Gründen ist eine Südhangbebauung allerdings
erwünscht s.a. Kap.3). Dasselbe gilt für Schneisen und Klingen
innerhalb der Hänge.
Sattellagen in
bebauten Bergrücken dienen als Luftleitbahnen und sollen nicht
zugebaut werden.
Aus
klimatisch-lufthygienischer Sicht empfiehlt sich eine Umrandung
der Siedlungen mit möglichst weiträumigen Grünzonen sowie
eine Durchdringung von Ortschaften mit Grünzügen, welche sich
an den orographischen Merkmalen orientieren
(Belüftungsschneisen, Luftleitbahnen), um damit den
Luftaustausch zu fördern.
Einer
Zersiedelung der Landschaft durch zahlreiche Streusiedlungen
sowie der Entstehung von abriegelnden Bebauungsgürteln, etwa
durch das Zusammenwachsen benachbarter Ortslagen, ist
entgegenzuwirken. Bei städtischen Siedlungen muss auf
entsprechend große nahegelegene Frisch- und
Kaltluftproduktionsgebiete und Belüftungsbahnen geachtet
werden.
Bei der
Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben ist zu
berücksichtigen, dass die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete
nicht aufgrund der lokalen Windverhältnisse durch erhöhte
Immissionen belastet werden.
Im folgenden
werden die einzelnen Kartenkennzeichnungen der Karte
"Hinweise für die Planung" näher beschrieben.
.
FREIFLÄCHEN
Freiflächen
mit bedeutender Klimaaktivität: direkter Bezug zum
Siedlungsraum wie z.B. innerstädtische und siedlungsnahe
Grünflächen oder solche, die im Einzugsgebiet eines Berg-/Talwindsystems
liegen, unbebaute Täler, Klingen und Geländeeinschnitte,
große zusammenhängende Freiflächen neben dicht besiedelten
Räumen. Diese Flächen sind mit einer hohen Empfindlichkeit
gegenüber nutzungsändernden Eingriffen bewertet; d.h. bauliche
und zur Versiegelung beitragende Nutzungen führen zu
bedenklichen klimatischen Beeinträchtigungen. Dasselbe gilt
für Maßnahmen, die den Luftaustausch behindern.
Freiflächen
mit weniger bedeutender Klimaaktivität:
keine direkte Zuordnung zum Siedlungsraum oder nur eine geringe
Kaltluftproduktion (z.B. Schotterflächen, Brachflächen),
geringere Empfindlichkeit gegenüber nutzungsändernden
Eingriffen. Maßvolle Bebauung, die den regionalen Luftaustausch
nicht wesentlich beeinträchtigt, ist möglich.
Klimatisch
bedeutsame lokale Gegebenheiten wie z.B. Klingen, Schneisen,
Bachläufe etc. sind jedoch bei der Planung zu berücksichtigen.
Für eine möglichst geringe klimatische Beeinträchtigung sind
die Erhaltung von Grünflächen und Grünzügen, Dach- und
Fassadenbegrünungen und möglichst geringe Gebäudehöhen sowie
windoffene Gebäudeanordnungen zu empfehlen.
Freiflächen
mit geringer Klimaaktivität: geringer Einfluss auf
Siedlungsgebiete, von Siedlungen abgewandt, für die Kalt- und
Frischluftproduktion relativ unbedeutend; dort sind bauliche
Eingriffe mit nur geringen klimatischen Veränderungen
verbunden; z. B. Kuppenlagen, großflächige, gut durchlüftete
Gebiete mit schwach ausgeprägten Reliefverhältnissen abseits
der Siedlungsgebiete.
Aus klimatischer
Sicht sind in diesen Gebieten selbst Bauwerke wie Hochhäuser
oder großflächige Gewerbebetriebe möglich. Dabei sollte
darauf geachtet werden, dass bzgl. der Hauptwindrichtung die
Durchlüftungsmöglichkeit erhalten bleibt. Zudem ist das schon
vorhandene Emissionsaufkommen zu beachten, so dass in der Nähe
von Gewerbestandorten und stark frequentierten Verkehrswegen
keine empfindlichen Nutzungen geplant werden sollten.
.
SIEDLUNGSFLÄCHEN
Bebaute
Gebiete mit geringen klimarelevanten Funktionen: bebaute
Gebiete ohne hohe thermisch-lufthygienische Belastungen, die
benachbarte Siedlungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ihnen ist keine
nennenswerte klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeit
gegenüber Nutzungsintensivierungen und Bebauungsverdichtung
zuzuschreiben (z.B. bebaute, gut durchlüftete Kuppenlagen).
Es ist darauf zu
achten, dass bestehende Belüftungsmöglichkeiten erhalten
werden und zusätzliche Emissionen keine nachteilige Wirkung auf
Siedlungsräume nach sich ziehen. Durch Dach und
Fassadenbegrünung und Beibehaltung von Grünflächen kann einer
thermischen Belastung vorgebeugt werden.
Bebaute
Gebiete mit klimarelevanten Funktionen: z.B. locker bebaute
und durchgrünte Siedlungen bzw. Siedlungsränder, die nachts
merklich abkühlen und relativ windoffen sind, oder gut
durchlüftete verdichtete Siedlungsbereiche (z.B. Kuppenlagen).
Diese Gebiete führen weder zu intensiver
thermisch-lufthygienischer Belastung noch zu Beeinträchtigungen
des Luftaustausches und weisen im allgemeinen geringe
klimatisch-lufthygienische Empfindlichkeiten gegenüber
Nutzungsintensivierungen auf.
Damit sind z.B.
Arrondierungen an den Siedlungsrändern und das Schließen von
Baulücken gemeint, wobei das in diesem Gebiet vorhandene
bauliche Nutzungsmaß beibehalten werden sollte.
Bei der Planung
von Baumaßnahmen in diesen so ausgewiesenen Flächen ist die
Bodenversiegelung so gering wie möglich zu halten. Sie kann
durch Schaffung von Vegetationsflächen sowie Dach- und
Fassadenbegrünung ausgeglichen werden.
Bebaute
Gebiete mit bedeutender klimarelevanter Funktion:
Locker bebaute, stark durchgrünte Gebiete mit geringen
Gebäudehöhen am Siedlungsrand mit nahezu ungestörtem
Luftaustausch; auch Hanglagen, an deren Fuß sich bebaute
Gebiete befinden, wobei diese Hanglagen auch zur Kaltluftbildung
beitragen; Gebiete mit vereinzelten freistehenden Hochhäusern
und Grünflächen; verdichtete Siedlungsbereiche, deren
klimatisch-lufthygienische Belastung nicht übermäßig hoch
ist.
Die genannten
Gebiete weisen alle eine erhebliche klimatisch-lufthygienische
Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen auf.
Weitere Bau- und
Versiegelungsmaßnahmen führen zu negativen Auswirkungen auf
die klimatische Situation. Für diese Gebiete wird eher eine
Vergrößerung des Vegetationsanteils und eine Sicherung bzw.
Erweiterung der Belüftungsflächen empfohlen.
Bebaute
Gebiete mit klimatisch-lufthygienischen Nachteilen:
verdichtete Siedlungsräume, die klimatisch-lufthygienisch stark
belastet sind; wozu auch jene bebauten Bereiche zählen, in
denen der Luftaustausch maßgeblich durch Bauwerke behindert
ist. Diese Gebiete sind unter stadtklimatischen Gesichtspunkten
sanierungsbedürftig (Erhöhungen des Vegetationsanteils,
Verringerung des Versiegelungs-grades und Verringerung des
Emissionsaufkommens, insbesondere der Verkehrsemissionen,
Schaffung bzw. Erweiterung von möglichst begrünten
Durchlüftungsbahnen, ggf. Entfernung oder Verlagerung
störender Bauwerke).
Straßen mit
hoher Schadstoff- und Lärmemission:
Diese Signatur kennzeichnet alle Hauptverkehrsstraßen mit einem
Verkehrsaufkommen von mehr als ca. 15 000 Fahrzeugen pro Tag.
Die dadurch entstehenden hohen Schadstoff- und Lärmemissionen
müssen bei Planungen beachtet werden.
Empfindliche
Nutzungen wie Wohngebiete, Erholungsgebiete und ackerbauliche
Nutzflächen sollten nur in angemessenen Abständen zur Straße
bzw. mit adäquaten Schutzmaßnahmen geplant werden
(Immissionsprognose erforderlich! (s.a. Kap. 4.2 und
4.3)).
|