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4.2.4 Anwendungsbeispiel
- Kleinräumige Ausbreitung (Bsp. Tunnelabluft)
4.2.4.3 Planungsrelevante
Ergebnisse
Die Untersuchungen ergaben, dass NO2
bezüglich der Grenzwerte der kritischste Luftschadstoff ist und
dass die 98-Perzentilwerte ("Spitzenbelastung") der
Konzentrationen relativ zu den Grenzwerten höher sind als die
Jahresmittelwerte. Deshalb waren speziell die Ergebnisse für
die 98-Perzentilwerte von NO2 planungsrelevant. Abbildung
4/21 zeigt die 98-Perzentilwerte für NO2 im
Ausgangszustand, die Abbildung 4/22 im Endzustand. Der
Grenzwert nach EG-Richtlinie (1985) für NO2 von 0,2
mg/m³ war im Ausgangszustand im Bereich der Tunnelportale und
der B 10 deutlich überschritten. Im zunächst geplanten
Endzustand kommt es im Bereich der Tunnelportale zu weiteren
Konzentrationserhöhungen, so dass z.B. auch im Bereich des
Mineralheilbads die Grenzwerte deutlich überschritten wären.
Die Untersuchungen zeigten, wie
schon die vorliegenden Messungen, dass es schon vor
Durchführung der Baumaßnahme zu Grenzwertüberschreitungen
kommt, und dass die Durchführung der geplanten Baumaßnahme die
Immissionssituation in empfindlichen Bereichen (Freibäder,
Wohnen) nicht verbessert sondern verschlechtert.
Es wurde deshalb empfohlen, die
Fortluft der beiden bestehenden und der geplanten Tunnelstrecke
nicht horizontal austreten zu lassen, sondern vertikal über
Lüfterbauwerke auszublasen. Abbildung 4/23 zeigt die
Immissionssituation, wie sie im Endzustand mit Lüfterbauwerk
aussieht. Grenzwertüberschreitungen gibt es nur noch im
Straßenbereich östlich und westlich des Schwanenplatztunnels
sowie im Randbereich der offenen Strecken der B 10.
Mit Hilfe der geplanten
Baumaßnahmen und der Lüfterbauwerke gelang es einerseits,
Grenzwertüberschreitungen auf wenige Flächen zu begrenzen und
anderseits die Immissionssituation im Vergleich zum
Ausgangszustand sogar deutlich zu verbessern.
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