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4.2.4 Anwendungsbeispiel
- Kleinräumige Ausbreitung (Bsp. Tunnelabluft)
4.2.4.1 Problemstellung
Im Rahmen von Verkehrsplanungen mit
neuen Streckenführungen bzw. neuen Verkehrsmengen auf alten
Trassen stellt sich speziell in dicht besiedelten Städten immer
wieder die Frage nach Abhilfemaßnahmen gegen Abgas- und
Lärmbelastungen. Während für die Ermittlung der
Lärmbelastung hinreichend gute Rechenverfahren bestehen, gibt
es bezüglich der Schadgasausbreitung an Straßen und
Tunnelportalen in topographisch gegliederten Gebieten mit
vorhandener Bebauung und Bewuchs in der Regel keine komplex
anwendbaren Rechenmodelle (s. Kap. 4.3).
Daher griff man im vorliegenden Fall
auf die Simulation der örtlichen Situation im Windkanal
zurück.
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Planungsanlass und
Planungsaufgabe
Großräumig gesehen ergab sich die
Notwendigkeit der Planung durch den Neubau der von Fellbach
kommenden Bundesstraße B 312 , die im Neckartal an die
bestehende B 10 angebunden werden sollte. Da gleichzeitig eine
Entlastung des Stuttgarter Ostens (Wagenburgstraße) das Ziel
war, musste der Verkehr in Richtung Innenstadt über die B10 zur
B14 geführt werden. Diese großräumige Situation ist in der Abbildung
4/17 für den Ausgangs-Zustand und in der Abbildung 4/18
für die Planung (heute realisiert) dargestellt.
Im Stuttgarter Stadtteil Berg wurde
deshalb im Hinblick auf die gewünschten Verkehrsverlagerungen
die Straßenführung B 10 und B 14 neu konzipiert. Problematisch
ist hierbei, dass in diesem Bereich zwei Mineralwasserfreibäder
(Abb. 4/19), ein der Erholung dienender Park sowie ein
Wohngebiet unmittelbar durch die Verkehrsplanung betroffen sind.
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Aufbau und Inhalt der Planung
Geplant
wurde deshalb, im Stadtteil Berg die Bundesstraßen B 10 und B
14 durch den Berger Tunnel II zu verbinden (Abb.
4/19).
Die Tunnelstrecke sollte im Bereich des Ostportals des
bestehenden Schwanenplatztunnels beginnen und auf der B 10 im
Bereich des Neckarübergangs "Berger Steg" enden. Der
schon bestehende "Leuzetunnel" kann dann südlich des
Mineralbades Leuze in den geplanten "Berger Tunnel II"
einmünden. Für die Tunnelstrecken waren keine besonderen
Abluftbauwerke geplant. Die Fortluft sollte aus den Portalen
austreten.
Die größten
Veränderungen in den Verkehrsmengen ergaben sich auf dem
südlichen Teil der B 10 durch eine Verdoppelung des
Verkehrsaufkommens von ca. 43 000 Kfz/24h auf ca. 87 000
Kfz/24h. Dafür gibt es jedoch Entlastungen im Bereich der
Wohngebiete südlich des Schwanenplatztunnels.
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Klimatisch-lufthygienische Probleme der
Planungsaufgabe
Die
Luftschadstoffbelastung im Untersuchungsgebiet war für den
Ausgangs-Zustand bereits hoch. Nach Messungen der Landesanstalt
für Umweltschutz lag die NO2-Belastung auf der
Beurteilungsfläche, welche die drei Tunnelstrecken enthält, im
Jahresmittelwert bei 75% des Grenzwertes nach TA Luft (1986),
der 98-Perzentilwert erreichte 100% des Grenzwertes. Benachbarte
Beurteilungsflächen waren ähnlich hoch belastet. Laut
damaligem Emissionskataster Stuttgart sind die NOx-Emissionen
im betrachteten Gebiet und der Umgebung zu mehr als 90%
verkehrsbedingt. Die geplante Maßnahme erhöht das
Verkehrsaufkommen im betrachteten Gebiet, so dass trotz zu
erwartender Emissionsminderungsmaßnahmen bei den Fahrzeugen
(Katalysator) insgesamt mit einem Anstieg der Emissionen zu
rechnen ist.
Die
Tunnelfortluft der bestehenden Tunnelstrecken sollte
ursprünglich horizontal ausgeblasen werden. Dies ist für die
Schadstoffkonzentrationen in der Umgebung der Tunnelportale
ungünstig, weil die Schadstoffe auf der Tunnelstrecke gesammelt
und dann am Portal konzentriert abgegeben werden. Im Bereich der
Portale ist von höheren Belastungen auszugehen, vor allem
bezüglich der Kurzzeitwerte, im Vergleich zur Abgasfreisetzung
auf einer freien Strecke oder bei einer Tunnelstrecke mit
geschlitzter Decke. Einer der möglichen Vorteile einer
Tunnelstrecke, nämlich das kontrollierte Sammeln der Abgase
eines Streckenabschnittes, kann so bei nicht sachgerechter
Abführung der Abgase über die Portale ins Gegenteil umgekehrt
werden.
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