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3.2.4 Tageslichtbeleuchtung
Beleuchtungsstärke
Tageslichtbeleuchtung im
städtebaulichen Sinn meint die Versorgung der Gebäude und der
nicht bebauten Flächen mit Tageslicht auch bei bedecktem
Himmel. Im Unterschied zur Besonnung geht es hier um
ungerichtetes, diffuses Tageslicht. Dabei betrachtet man den
vollständig bedeckten Himmel als Lichtquelle, der von der Sonne
um so mehr erhellt wird, desto höher sie steht. Das diffuse
Tageslicht ist unabhängig von der Himmelsrichtung und damit
auch unabhängig von der Orientierung der Fenster.
Die Beleuchtungsstärke ist das
Maß für den auf eine Fläche fallenden Lichtstrom. Die
Maßeinheit ist das Lux (= 1 Lumen/m²).
Im Freien schwanken die
Beleuchtungsstärken je nach Tages- und Jahreszeit zwischen 0
und 100 000 Lux. (Wenn die Sonne 20° hoch steht, sind bei
bedecktem Himmel und freiem Horizont als horizontale
Beleuchtungsstärke ca. 11 000 Lux zu erwarten.)
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Tageslichtquotient
An einem Punkt in einem Zimmer
herrscht je nach der Fenstergröße und -lage, Verbauung, Farbe
der Wände und je nach Möblierung usw. bei bedecktem Himmel
stets der gleiche Prozentsatz der gesamten Horizontalbeleuchtung
bei freiem Horizont. Diesen konstanten Prozentsatz bezeichnet
man als Tageslichtquotient (in Prozent).
Der Außenreflexionsanteil trägt
mit ca. 10% nur wenig zur Beleuchtungsstärke im Raum bei. Eine
Ausnahme bilden weiße Außenflächen direkt vor dem Fenster.
Der Innenreflexionsanteil erhellt besonders die rückwärtige
Raumhälfte, sofern der Raum mit hellen Flächen ausgestattet
ist. Der Himmelslichtanteil leistet jedoch den weitaus größten
Beitrag zur Raumhelligkeit.
.
Anwendung des Horizontoskops
Die Ermittlung des für die Frage
der Belichtung maßgeblichen Tageslichtquotienten beruht auf der
Verwendung einer entsprechenden Diagrammscheibe (Abbildung
3/18) des von TONNE entwickelten "Horizontoskops".
Das gesamte Himmelsgewölbe wird
dabei in insgesamt 1000 Felder aufgeteilt, von denen im Diagramm
für die Horizontalbeleuchtung nur ein Himmelshalbkreis mit 500
Feldern abgebildet ist. In Horizontnähe bzw. bei kleinen
Höhenwinkeln sind auch halbe und viertel Felder eingezeichnet.
Jedes Feld bewirkt als Teil des Himmelsgewölbes die gleiche
Beleuchtungsstärke bezogen auf die horizontale Fläche.
Aus der unterschiedlichen Größe
der Felder ist ersichtlich, dass der Leuchtdichteabfall des
bedeckten Himmels vom Zenit zum Horizont etwa 70% beträgt.
Somit liegt bei allen Räumen mit Seitenfenstern der
Lichteinfall zwischen 10° und 60°, also im Bereich stark
verminderter Leuchtdichte. Jeweils 10 Felder des Diagramms
repräsentieren einen Betrag des Tageslicht-Quotienten von 1%.
Durch Übertragung des
Verbauungsbildes in das Diagramm der Abbildung 3/18 kann
durch Auszählung der verdeckten bzw. freien Felder die
Veränderung des Tageslichtquotienten durch bauliche Maßnahmen
ermittelt werden.
Eine optimale
Tageslichtbeleuchtung und damit Einsparungsmöglichkeit für
Lichtstrom bieten hochreichende Fenster, Oberlichter,
Dachlaternen und Shed-Dächer.
Die bauordnungsrechtlich festgelegten
Mindestabstände zwischen benachbarten Gebäuden tragen
lediglich dem Gesichtspunkt ausreichender Tageslichtbeleuchtung
Rechnung. Für Wohnnutzung ist allerdings davon auszugehen, dass
nicht nur eine ausreichende, sondern eine gute
Tageslichtbeleuchtung angestrebt wird. Somit geht es in der
planerischen Abwägung keineswegs nur um die Vermeidung
unzumutbarer Verhältnisse.
Der Wechsel von hellen und schattigen
Straßen und Plätzen, der durch die Anordnung der Gebäude
bewirkt wird, ist ein wesentliches Merkmal städtebaulicher
Gestaltung. Dazu sind die Gebäude ihrerseits in
unterschiedlichem Maße auf Tageshelligkeit angewiesen, was
unter Umständen größere Bebauungsabstände und entsprechend
gestaffelte Bebauungshöhen erfordert (BOEDDINGHAUS, 1991).
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