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3.2.2 Sonnengeometrie
Die Globalstrahlung hat ihr
Maximum in Richtung auf den jeweiligen Sonnenstand.
Sonnenenergienutzung beruht somit auch in der einfachsten Form
auf optimaler Exposition der für den Energieumsatz vorgesehenen
bzw. bauphysikalisch dafür geeigneten Flächen und ihrer
Verschattungsfreiheit.
Grundlagen und wesentliche
Arbeitshilfen zur Berechnung der Strahlung enthält die
VDI-RICHTLINIE 3789, Blatt 2, (1994).
Exposition
Die Orientierung von Flächen nach
Himmelsrichtung und Neigungswinkel führt zu unterschiedlichen
Einstrahlungsbeträgen, wobei die tages- und jahreszeitlichen
Veränderungen des Sonnenstandes zu berücksichtigen sind.
(Zwischen Sommer- und Wintersonnenwende ändert sich der
Sonnenstand (Sonnenhöhe) am Mittag um immerhin 47 Grad!) So
verschiebt sich im Winter das Strahlungsmaximum wegen des
niedrigeren Sonnenstandes zu stärker nach Süden geneigten
Flächen.
Eine einfache Arbeitshilfe zur Beurteilung
einer Flächenorientierung zur Nutzung der jährlichen
Sonnenenergieeinstrahlung stellt die aus BIASIN u. DIETRICH
(1992) entnommene Abbildung 3/6 dar.
In diesem Diagramm wird von einer mittleren
jährlichen Einstrahlung auf die horizontale Fläche von 982
kWh/m² ausgegangen. Im Falle einer nach Süden orientierten und
um 30° geneigten Fläche ergibt sich ein Maximum der
jährlichen Einstrahlung von 1 055 kWh/m².
In Bezug auf diesen gleich 100% gesetzten
Maximalwert bedeuten alle anderen Richtungsorientierungen und
Neigungswinkel geringere prozentuale Strahlungsausbeuten.
Betrachtet man die Verhältnisse im Falle einer Gebäudewand
(Neigungswinkel 90°), stellt man für Orientierungen im
Himmelshalbkreis zwischen Ost über Süd nach West eine
vergleichsweise geringe Veränderung gegenüber der nach Osten
und Westen abnehmenden Sonnenhöhe fest, d.h. die jährliche
Einstrahlung bleibt im Bereich zwischen ca. 60% und 68% des
Maximalwertes. Dies bedeutet allerdings weitaus weniger
Strahlungsgewinn als im Falle einer horizontalen Fläche, die im
Einstrahlungsdiagramm bei 93% läge. Nur der von der 93%-Kurve
umschlossene Expositionsbereich bedeutet somit eine die
horizontale Fläche übertreffende Strahlungsausbeute.
Bei der Bedeutung senkrechter Wände ist es
erforderlich, die Angaben für Wände unterschiedlicher
Orientierung differenzierter zu betrachten: In den Abbildungen
3/7 und 3/8 sind unter Einbeziehung auch nördlicher
Wandorientierungen Jahresgänge der Globalstrahlung und des
diffusen Strahlungsanteils dargestellt, wobei nach mittleren
Verhältnissen (Abbildung 3/7) und heiteren (fast wolkenlosen)
Tagen unterschieden wird (Abbildung 3/8).
Die Abbildungen 3/7
und 3/8 lassen in
Bezug auf senkrechte Oberflächen (Wände) zusammenfassend die
folgenden Schlüsse zu:
Die höhere Globalstrahlung an heiteren Tagen
mit nahezu wolkenlosem Himmel ist mit geringeren Anteilen der
diffusen Himmelsstrahlung verbunden. Ihr Anteil beträgt an
heiteren Tagen zwischen 27% (im Falle einer Südwand) und 81%
(Nordwand). Im Mittel jedoch, d.h. bei Berücksichtigung der
mittleren Bewölkungsverhältnisse ergeben sich für den
diffusen Strahlungsanteil die Vergleichswerte von 51% (Südwand)
und 94% (Nordwand).
Der unter mittleren Bedingungen hohe diffuse
Strahlungsanteil bewirkt einen gewissen Ausgleich der
Globalstrahlung bei unterschiedlicher Orientierung. Die
Globalstrahlung auf Ost- bzw. Westwand beträgt im Mittel (Abb.
3/7) 81% derjenigen der Südwand im Fall heiterer Tage (Abb.
3/8) sind es nur 73%. Die Vergleichswerte für das
Verhältnis Nordwand zu Südwand betragen 48% im Mittel, an
heiteren Tagen 26%.
Während der Monate Juni, Juli und August
(heizungsfreie Zeit) weisen west- oder ostorientierte Wände
größere Tagessummen der Globalstrahlung auf als die Südwand.
Dies gilt insbesondere an heiteren Tagen mit entsprechend
großen Anteilen der direkten Sonnenstrahlung.
Der energetische Vorteil einer
Südorientierung kommt jedoch während der Heizzeit zur Geltung.
Vor allem während der Monate November, Dezember und Januar
zeigen sich deutliche Strahlungsdefizite bei den von Süden
abweichenden Expositionen. Bei Betrachtung der Heizzeit
schneidet dann auch die Nordwand noch wesentlich ungünstiger ab
als im Vergleich der Jahresmittelwerte.
Ein weiterer Gesichtspunkt spricht für die
Südexposition von Gebäudebreitseiten bzw. größerer
Fensterflächen: In der Realität der gebauten Stadt ergibt sich
bei niedrigem Sonnenstand (morgens und abends, insbesondere in
den Wintermonaten) aufgrund umgebender Bebauung stets eine
gewisse Horizontüberhöhung ("Verschattung"), die
späteren Sonnenaufgang und früheren Sonnenuntergang bewirkt.
Somit besteht für den Südhimmel eine größere Chance der
Verschattungsfreiheit, wodurch die Südexposition zusätzlich an
Bedeutung gewinnt. Dabei vermindert eine Orientierung der
Fenster eines Gebäudes ausschließlich nach Süden den
Energieverbrauch um etwa 10%.
Die positive Wirkung der Südorientierung
für einzelne Räume hängt stark vom Fensterflächenanteil und
der Fensterqualität ab. Für einen bei DÜTZ u. MÄRTIN (1982)
näher beschriebenen Modellraum ergaben sich bei
Doppelverglasung und 50% Fensterflächenanteil in Abhängigkeit
von der Orientierung die folgenden Verhältnisse bei den
Jahresvollbenutzungsstunden der Heizung:
Nord: 100%, Süd: 83%, West: 94%, Ost: 93%.
Verschattung
Verschattung bedeutet Verminderung der
astronomisch möglichen Besonnung durch Horizontüberhöhung
(z.B. Berge) oder umgebende Baulichkeiten. Vor allem bei
Tallagen und nordexponierten Lagen, aber auch im Bereich dichter
städtischer Bebauung ergeben sich empfindliche Einschränkungen
der Sonnenscheindauer.
Aufgrund der Verschattung bei niedrigem
Sonnenstand erhalten Nordhänge mit Neigungen bis 10° im Winter
10% bis 30% weniger Globalstrahlung als südlich exponierte
Lagen. Nordhangbebauungen sollten daher so weit wie möglich
vermieden werden, da diese mikroklimatischen Nachteile nur
unzureichend durch andere bauliche oder siedlungsstrukturelle
Maßnahmen kompensiert werden können (DÜTZ u. MÄRTIN, 1982).
Hilfreich für die Planung sind berechnete
Solarkarten die diese Zusammenhänge verdeutlichen. Die Abbildung
3/9a zeigt die direkte Sonnenstrahlung als Jahresmittel für
das Stadtgebiet von Stuttgart. In der Abbildung 3/9b ist
die Gesamtstrahlung dargestellt. Die Unterschiede der
Einstrahlung bei unterschiedlicher Hanglage sind deutlich zu
erkennen.
In Abbildung
3/9c ist das Ergebnis
einer Computerberechnung der Sonnenenergieeinstrahlung für ein
in West-Südwesthanglage geplantes Baugebiet wiedergegeben (GORETZKI,
1990). Obgleich man hier auf den ersten Blick wegen der
günstigen Exposition beste Voraussetzungen zur passiven
Sonnenenergienutzung erwartet hätte, zeigt die Simulation für
die Heizperiode aufgrund von Hangverschattung (als Folge der
Geländeform) eine teilweise um bis zu 30% verminderte
Einstrahlung.
Mit Hilfe des Polarkoordinaten-Diagramms Abbildung
3/10 kann die astronomisch mögliche Sonnenscheindauer eines
Standortes, aber auch ihre Einschränkung durch
Horizontüberhöhung und Verschattung aus den für
unterschiedliche Jahreszeiten geltenden Sonnenkurven ermittelt
werden. Das Diagramm gilt streng für 48° 46" nördl.
Breite, 9° 11" östl. Länge und ist in dieser Form mit
genügender Genauigkeit in Baden-Württemberg zu verwenden. Bei
dieser geographischen Breite ergeben sich die Extremwerte des
Sonnenstandes um 12 Uhr Ortszeit (nicht MEZ !) zu:
64,5° (21. Juni, Sommer-Sonnenwende)
17,6° (21. Dezember, Winter-Sonnenwende)
Für andere Termine und Uhrzeiten kann der
Sonnenstand aus Abbildung 3/10 gleichfalls entnommen
werden:
Sonnenbahnen anderer Orte und beliebiger Tage
können abgefragt werden unter der Internetadresse:
http://www.stadtklima-stuttgart.de/index.php?klima_sonnenstand
Die punktierten Linien geben die Uhrzeit in
MEZ (!) an. Die konzentrischen Kreise sind mit einer Grad-Skala
der Sonnenhöhe versehen. Den gesuchten Sonnenstand erhält man
durch das Aufsuchen des Schnittpunktes einer durchgezogenen
Datumskurve mit einer punktierten Uhrzeit-Kurve. Am Schnittpunkt
lassen sich der Winkel der Sonnenhöhe (konzentrische Kreise)
sowie der Sonnen-Azimut (Himmelsrichtung der Sonne) ablesen,
letzterer indem man den Schnittpunkt mit dem Mittelpunkt des
Diagramms verbindet und aus der Kompass-Skala die zugehörende
Himmelsrichtung abliest.
Überträgt man in ein solches Diagramm das
Gelände- oder Verbauungsbild aus der Perspektive des zu
untersuchenden Ortes, gibt der durch Horizontüberhöhung nicht
verdeckte Kurvenbereich der Sonnenbahn die noch verbleibende
Besonnungsmöglichkeit an. Damit lässt sich die Verschattung
etwa durch vorhandene oder geplante Bebauung im südlichen Teil
der Himmelshalbkugel beurteilen. Diese Methode wird ausführlich
bei TONNE (1954) (Vgl. Kap. 3.2.3) beschrieben.
Das Verbauungsbild muss in Zentralprojektion
in das Diagramm übertragen werden, so wie es sich als
Spiegelbild auf einer verspiegelten Halbkugel abbilden würde,
die auf der Horizontebene aufliegt. Der Mittelpunkt des
Diagramms entspricht somit dem Zenit, auf den sämtliche
senkrechte Baulinien radial zulaufen. Der Außenkreis des
Diagramms entspricht dem Horizont. Parallel zum Horizontkreis
verlaufende Raumkanten bzw. horizontale Baulinien werden je nach
ihrer Höhe auf den konzentrischen Kreisen abgebildet.
Dabei ist zu beachten, dass die Dachkante
eines langen, geraden Gebäudes dem Betrachter bei größeren
Seitenwinkeln unter einem kleineren Höhenwinkel erscheint, so
dass das Verbauungsbild gemäß der Variation des Höhenwinkels
die konzentrischen Kreise entsprechend schneidet.
Im Gelände selbst ist der Einsatz einer
Kamera mit Fischaugen-Objektiv empfehlenswert. Unter
Einbeziehung der Himmelsrichtung kann das so gewonnene Bild mit
den Solarkurven des Polardiagrammes überlagert werden. Die Abbildung
3/10a zeigt ein Ergebnis für den Standort Marktplatz-Mitte
in Stuttgart
Abbildung 3/11 zeigt ein von LOHMEYER
et al. (1992) übernommenes Beispiel für die auf diese Weise
untersuchte Beschattung durch bestehende und geplante Bebauung.
Es handelt sich hier im übrigen um die
gleiche Planungssituation, die Gegenstand des
Schattenwurfmodells Abbildung 3/17 ist. Im übrigen
bezieht sich die im Abschnitt 4.2.3 beschriebene
Windkanaluntersuchung ebenfalls auf den obigen Fall.
Zur Beurteilung der Besonnungs- bzw.
Verschattungsverhältnisse werden verschiedene Kriterien für
Mindestanforderungen an die tägliche Besonnungmöglichkeit
vorgeschlagen. Nach GRANDJEAN u. GILGEN (1973) wird der
"mittlere Wintertag" (8. Februar) als Stichtag
empfohlen. Die maximale Sonnenhöhe (Mittagshöhe) beträgt dann
26° (für 49°nördl. Breite). Die gleiche Sonnenhöhe ergibt
sich auch am 4. November. Man kann davon ausgehen, dass
ausreichende Besonnungsverhältnisse im Hinblick auf
Anforderungen des gesunden Wohnens bei einer möglichen
zweistündigen Besonnung an diesem Stichtag gegeben sind, wobei
der Lichteinfall mindestens 15° zur Fensterfläche betragen
soll. Weitere Kriterien für ausreichendes Tageslicht in
Innenräumen findet man in DIN 5034. Die DIN 5034 legt für den Stichtag 17. Januar eine
Besonnungsmöglichkeit von mindestens einer Stunde fest. Eine
Zusammenstellung gängiger Beurteilungskriterien zeigt die Tabelle
3/2.
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Quelle |
Minimal erforderliche mögliche Sonnenscheindauer |
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Berliner Baubehörde |
3 h täglich während 8 Monate
|
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Beschluss des 4. Kongresses C.I.A.M. |
2 h im Winter |
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Grandjean |
Festlegung des 8.02. als zu betrachtender mittlerer
Wintertag |
|
Taschenbuch der Hygiene |
2 h am 21. Februar mit Höhenwinkel von mindestens 16° |
|
DIN 5034 Bl. 1 (1999) |
1 h am 17.01 in Fenstermitte |
Tab. 3/2 : Kriterien
für die für Fensterflächen von Wohnungen mindestens zu
fordernde mögliche Sonnenscheindauer (Quelle: BLAZEK et al.,
1998)
Sofern sich durch entsprechend
gewählte Gebäudeabstände diese Minimalanforderung an die
Besonnungsmöglichkeit nicht erfüllen lässt oder wo dies wegen
der sich ergebenden Abstände städtebaulich nicht erwünscht
ist, sollte mittels abgestaffelter Gebäudehöhen die Besonnung
der Südfassaden (Ausrichtung der Gebäudelängsachsen
vorwiegend in Ost-West-Richtung) gewährleistet werden. Die
höheren Bebauungsformen sind dabei im Norden vorzusehen.
Eine Untersuchung der Besonnungsverhältnisse ergibt sich
häufig aus der Notwendigkeit, zur Vermeidung sommerlicher
Aufheizung einen wirksamen baulichen Sonnenschutz zu planen.
Dies erfolgt am günstigsten in Form von Dachüberständen oder
Balkonen, die bei richtiger Dimensionierung die sommerliche
Sonneneinstrahlung abschirmen, ohne die während der Heizperiode
gewünschte Einstrahlung zu behindern. Gleichfalls geeignet sind
in dieser Hinsicht auch Laubbäume, da diese im Gegensatz zu
Nadelbäumen ihr schattenspendendes Laub abwerfen.
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