Das Energie-Sparpotential auszuschöpfen
macht sich dreifach bezahlt:
- durch Verringerung der Verbrauchskosten für elektrische
Beleuchtung und Gebäudeheizung,
- durch Schonung der Energievorräte und
- durch eine geringere Belastung der Umwelt mit
Schadstoffen.
Diese Aussage ist Aufforderung und Programm
zugleich. Denn das internationale maßgebende Ziel wurde in der
Ratifizierung des Kyoto Protokolls festgelegt: Im Zeitraum 2008
bis 2012 sind die so genannten Kyotogase CO2, CH4,
N2O, HFKW, FKW und SF6 (als CO2-Äqivalente)
um 21% gegenüber 1990 zu mindern. Dabei ist das deutsche
Klimaschutzziel Bestandteil der EU-Lastenverteilung, die es der
EU ermöglicht, das in Kyoto akzeptierte
8-Prozent-Minderungsziel zu verwirklichen. Die dringende Notwendigkeit einer
drastischen CO2-Reduzierung bedeutet einschneidende
Eingriffe in die Energiepolitik. Insbesondere gilt es, die
beträchtlichen Energiesparpotentiale auszuschöpfen, wobei ein
wichtiger Bereich nach wie vor im Bauen und Wohnen liegt bzw. im
sparsamen Energieeinsatz für Wärme, Licht und Kraft (Abb.3/1).
Der einzige Nachteil der
"Energiequelle" Energieeinsparung ist lediglich der
negative Beiklang des Wortes "sparen". Wo vom Sparen
die Rede ist, assoziiert man die Begriffe Mangel und
Komfortverlust. Dies trifft jedoch für den hier angesprochenen
Sachverhalt keineswegs zu, was man am einfachsten an den
Einsparungsmöglichkeiten bezüglich der Heizenergie allein
durch architektonische Maßnahmen sieht.
Die Raumwärmebereitstellung ist an den
gesamten CO2-Emissionen Deutschlands einschließlich
der neuen Bundesländer mit einem Anteil von etwa 27% beteiligt.
Eine deutliche Senkung erscheint trotz
des erforderlichen Neubauvolumens möglich, weil dieses Ziel - im Gegensatz zu den
anderen Energieumwandlungssektoren - ohne neue
Zukunftstechnologien- mit vorhandenen Baustoffen und bewährten
Techniken zur Vermeidung unnötigen Energiebedarfs erreicht
werden kann (BIASIN u. DIETRICH, 1992).
Während im Gebäudebestand die Nachbesserung
der Wärmedämmung von Außenbauteilen, das Dichten von Fenstern
und Türen sowie Verbesserungen oder Erneuerungen der
Heizanlagen und ihrer Regelung wichtige Ansatzpunkte für
Energieeinsparung sind, geht die Konzeption von
Niedrigenergiehäusern über den Einsatz verstärkt
energiesparender Bauteile hinaus:
Beim Architektenwettbewerb "Wohnen
2000" stand der Gedanke im Mittelpunkt, das Gebäude als
ein im Energieaustausch mit der Umwelt befindliches System
besser zu verstehen und zu einer energetisch intelligenten
Planung und Ausführung zu gelangen (BIASIN u. DIETRICH, 1992).
Insbesondere geht es um die sogenannte passive
Sonnenenergienutzung, wobei die Sonnenwärme zur Unterstützung
der Gebäudeheizung mit dem Ziel verwendet wird, einen
möglichst großen Teil des Wärmebedarfs zu decken.
Die Umsetzung derartiger Bemühungen in den
Bereich der Alltagsarchitektur setzt einen die
Energieproblematik berücksichtigenden Städtebau voraus
(Hinweise hierzu finden sich auch bei BUNZEN et al., 1997).
Die planungsrechtlichen Werkzeuge für
energiesparende kompakte Bauweisen, optimierte
Abstandsverhältnisse, Gebäudeausrichtung und Dachneigung gehen
aus Kapitel 6 hervor, insbesondere aus 6.1.4,
6.2.4 und 6.3.2.
Das Rechtsinstrument des Städtebaulichen Vertrags
(§ 11 BauGB) ermöglicht die Vereinbarung von
Niedrigenergiebauweise und die Realisierung baugebietsbezogener
Wärme- und Energieversorgungskonzepte.
Bei den standortbezogenen meteorologischen
Einflussgrößen für energiebewusste Planung ist zwischen
großräumigen klimatischen Unterschieden (etwa zwischen
Nordseeküste und Kaiserstuhl) und den topographisch bedingten
mikroklimatischen Variationen des Klimas zu unterscheiden.
Dieser kleinräumige Aspekt steht hinsichtlich der
Klimaparameter Sonneneinstrahlung, Lufttemperatur und
Windverhältnisse im Mittelpunkt der nachfolgenden Abschnitte.
Hinweise
zum Energiesparen im Altbau findet sich im Impuls-Programm
Altbau - Energiesparen im Altbau -Landesgewerbeamt Baden Württemberg
(http://www.impuls-programm-altbau.de)