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3. Energiebewusste Bauleitplanung
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3.1       Allgemeines

Rund 872 Mio. Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid wurden 2005 in der Bundesrepublik ausgestoßen und belasten somit unser globales Klima. Von den 77 Mio. Tonnen, die in Baden- Württemberg (2004) ausgestoßen wurden, stammen 25% aus den Wärme-Kraftwerken, 31% aus den Haushalten, insbesondere aus dem Heizbereich, 14% aus dem Industriebereich und 30% vom Verkehr. Da außer Kohlendioxid bei den Hausheizungen auch noch andere Schadstoffe anfallen, muss es ein wichtiges Ziel zukünftiger Planung sein, Energie einzusparen. Diese Einsparungsmöglichkeiten sollten sich jedoch nicht allein auf eine bessere Wärmedämmung von Neubauten und Nachbesserung von Altbauten (ENEV, 2007) beschränken, sondern auch die Möglichkeiten einer energiesparenden Bauleitplanung sollten genutzt werden.

Das Energie-Sparpotential auszuschöpfen macht sich dreifach bezahlt:

  • durch Verringerung der Verbrauchskosten für elektrische Beleuchtung und Gebäudeheizung,
  • durch Schonung der Energievorräte und
  • durch eine geringere Belastung der Umwelt mit Schadstoffen.

Diese Aussage ist Aufforderung und Programm zugleich. Denn das internationale maßgebende Ziel wurde in der Ratifizierung des Kyoto Protokolls festgelegt: Im Zeitraum 2008 bis 2012 sind die so genannten Kyotogase CO2, CH4, N2O, HFKW, FKW und SF6 (als CO2-Äqivalente) um 21% gegenüber 1990 zu mindern. Dabei ist das deutsche Klimaschutzziel Bestandteil der EU-Lastenverteilung, die es der EU ermöglicht, das in Kyoto akzeptierte 8-Prozent-Minderungsziel zu verwirklichen. Die dringende Notwendigkeit einer drastischen CO2-Reduzierung bedeutet einschneidende Eingriffe in die Energiepolitik. Insbesondere gilt es, die beträchtlichen Energiesparpotentiale auszuschöpfen, wobei ein wichtiger Bereich nach wie vor im Bauen und Wohnen liegt bzw. im sparsamen Energieeinsatz für Wärme, Licht und Kraft (Abb.3/1).

Der einzige Nachteil der "Energiequelle" Energieeinsparung ist lediglich der negative Beiklang des Wortes "sparen". Wo vom Sparen die Rede ist, assoziiert man die Begriffe Mangel und Komfortverlust. Dies trifft jedoch für den hier angesprochenen Sachverhalt keineswegs zu, was man am einfachsten an den Einsparungsmöglichkeiten bezüglich der Heizenergie allein durch architektonische Maßnahmen sieht.

Die Raumwärmebereitstellung ist an den gesamten CO2-Emissionen Deutschlands einschließlich der neuen Bundesländer mit einem Anteil von etwa 27% beteiligt. Eine deutliche Senkung erscheint trotz des erforderlichen Neubauvolumens möglich, weil dieses Ziel - im Gegensatz zu den anderen Energieumwandlungssektoren - ohne neue Zukunftstechnologien- mit vorhandenen Baustoffen und bewährten Techniken zur Vermeidung unnötigen Energiebedarfs erreicht werden kann (BIASIN u. DIETRICH, 1992).

Während im Gebäudebestand die Nachbesserung der Wärmedämmung von Außenbauteilen, das Dichten von Fenstern und Türen sowie Verbesserungen oder Erneuerungen der Heizanlagen und ihrer Regelung wichtige Ansatzpunkte für Energieeinsparung sind, geht die Konzeption von Niedrigenergiehäusern über den Einsatz verstärkt energiesparender Bauteile hinaus:

Beim Architektenwettbewerb "Wohnen 2000" stand der Gedanke im Mittelpunkt, das Gebäude als ein im Energieaustausch mit der Umwelt befindliches System besser zu verstehen und zu einer energetisch intelligenten Planung und Ausführung zu gelangen (BIASIN u. DIETRICH, 1992). Insbesondere geht es um die sogenannte passive Sonnenenergienutzung, wobei die Sonnenwärme zur Unterstützung der Gebäudeheizung mit dem Ziel verwendet wird, einen möglichst großen Teil des Wärmebedarfs zu decken.

Die Umsetzung derartiger Bemühungen in den Bereich der Alltagsarchitektur setzt einen die Energieproblematik berücksichtigenden Städtebau voraus (Hinweise hierzu finden sich auch bei BUNZEN et al., 1997).

Die planungsrechtlichen Werkzeuge für energiesparende kompakte Bauweisen, optimierte Abstandsverhältnisse, Gebäudeausrichtung und Dachneigung gehen aus Kapitel 6 hervor, insbesondere aus 6.1.4, 6.2.4 und 6.3.2. Das Rechtsinstrument des Städtebaulichen Vertrags (§ 11 BauGB) ermöglicht die Vereinbarung von Niedrigenergiebauweise und die Realisierung baugebietsbezogener Wärme- und Energieversorgungskonzepte.

Bei den standortbezogenen meteorologischen Einflussgrößen für energiebewusste Planung ist zwischen großräumigen klimatischen Unterschieden (etwa zwischen Nordseeküste und Kaiserstuhl) und den topographisch bedingten mikroklimatischen Variationen des Klimas zu unterscheiden. Dieser kleinräumige Aspekt steht hinsichtlich der Klimaparameter Sonneneinstrahlung, Lufttemperatur und Windverhältnisse im Mittelpunkt der nachfolgenden Abschnitte.

Hinweise zum Energiesparen im Altbau findet sich im Impuls-Programm Altbau - Energiesparen im Altbau -Landesgewerbeamt Baden Württemberg (http://www.impuls-programm-altbau.de)

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Abb. 3/1: CO2-Minderungspotentiale
bis zum Jahr 2005
(Basis 1987, 716 Mio t CO2, alte BRD)
Quelle: ENQUETE-KOMMISSION, 1990

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Städtebauliche Klimafibel Online, Stand: 26.11.2007
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart
 
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