Eine starke Anreicherung der Stadtluft mit
Schadstoffen ist bei Inversionswetterlagen gegeben. Die Abbildung
2/20 zeigt modellhaft für Stuttgart, ausgehend von einer
winterlichen Emissionssituation 1985, die Abhängigkeit der
Schadstoffkonzentrationen von der Höhe der
Inversionsuntergrenze. Je höher diese Untergrenze der Inversion
liegt, desto größer ist der städtische Durchmischungsraum.
Die Konzentrationen, die sich bei den verschiedenen Schadstoffen
einstellen, hängen zudem von den typischen Quellhöhen ab.
Während so das verkehrsbedingte Kohlenmonoxid (CO) mit
Ansteigen der Inversionsuntergrenze abnimmt, steigt die
Schwefeldioxidkonzentration (S02) an, da
jetzt auch höhere Quellen in die Durchmischungsschicht gelangen
und nun auch evtl. Ferntransporte spürbar werden.
Seit Mitte der 60er Jahre werden die
Schadstoffe in Baden-Württemberg regelmäßig untersucht.
Während bei Schwefeldioxid und Staub deutliche Abnahmen in der
Luftbelastung erkennbar sind, ist die Schadstoffkomponente
Stickstoffdioxid weiterhin hoch. Bedingt ist dies durch den
ständig weiter zunehmenden Verkehr. Vor allem in Städten sind
teilweise in Straßenschluchten die Grenzwerte überschritten (REUTER,
BAUMÜLLER 2003).
Die in der TA Luft genannten
Immissions(grenz)werte für die Langzeiteinwirkung und für die s.g. Kurzzeiteinwirkung)
dienen der
lufthygienischen Beurteilung "genehmigungsbedürftiger
Anlagen". So ist der Nachweis über die Einhaltung der TA
Luft-Werte eine notwendige Voraussetzung für die
Genehmigungsfähigkeit einer Anlage. Dabei wird das
arithmetische Mittel der Immissionswerte (bezeichnet als I1Wert)
mit dem Langzeitgrenzwert IW1 verglichen. Dagegen bezieht sich
der Kurzzeitgrenzwert IW2 auf den 98 % Wert der
Summenhäufigkeitsverteilung. Die TA Luft-Werte sind keine
Planungsrichtwerte; sie definieren vielmehr den
immissionsschutzrechtlichen Begriff der "schädlichen
Umwelteinwirkung". Die TA Luft-Werte IW1 und IW2 haben nur
Gültigkeit im Zusammenhang mit dem gleichfalls in der TA Luft
festgelegten Verfahren der Immissionsermittlung, das sich auf
einzelne Beurteilungsflächen von meist 1 km² Ausdehnung
innerhalb des Einwirkungsbereiches der betreffenden Anlage
bezieht. Als einzige amtliche Grenzwerte werden die TA
Luft-Werte allerdings oft auch auf andere
Beurteilungssituationen übertragen.
Besondere Bedeutung haben die Grenzwerte der
22. BImSchV erlangt, da hierzu Messungen
direkt im Straßenraum erforderlich sind. Mit der
Überschreitung dieser Grenzwerte muss in stark befahrenen
Stadtstraßen gerechnet werden. Der 22. BImSchV liegen die Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU mit ihren Tochterrichtlinien zugrunde.
Gesundheitsbezogene Leitwerte wurden von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2006) erlassen.
Die Festlegung "Maximaler
Immissions-Werte" (MI-Werte) (VDI-Richtlinie 2310) durch
die VDI Kommission Reinhaltung der Luft zielt darauf ab, eine
Gesundheitsschädigung des Menschen, insbesondere auch von
Kindern, Alten und Kranken, selbst bei langfristiger Einwirkung
zu vermeiden und Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor Schädigung
zu schützen. Zur Gesundheit gehört dabei auch das Wohlbefinden
des Menschen, das von seiner biologischen und materiellen Umwelt
mitbestimmt wird. Bei den MI-Werten handelt es sich um rein
wirkungsbezogene, wissenschaftlich begründete und aus
praktischen Erfahrungen abgeleitete Werte mit medizinischer oder
naturwissenschaftlicher Indikation. Sie berücksichtigen nicht
die technische Realisierbarkeit.
Zur Bewertung
der Gesamtluftbelastung ist es auch sinnvoll, einen
Luftbelastungsindex (LBI) einzuführen, der mehrere
Luftschadstoffe berücksichtigt (BAUMÜLLER, REUTER, 1995; MAYER
et al., 2002)
Tab.
2/5: Grenz- und Richtwerte in µg/m³
|
| I1: |
arithmetischer Jahresmittelwert |
|
I2: |
98- Perzentil bei Messdauer 1 Jahr (d.h. 2% der Messwerte liegen
oberhalb des I2-Wertes) |
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a |
abhängig vom Schwebstaubgehalt |
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b |
je nach Ortsbereich; I2-Werte als
14-Tage Mittelwerte |
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c |
18 zugelassene Überschreitungen pro Jahr |
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d |
Kriterium gilt nur für 2 aufeinanderfolgende
Werte |
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e |
an aufeinanderfolgenden Tagen bzw. einmalige
Exposition |
|
f |
10 - Min.-Mittel |
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g |
PM10-Staub je nach Ortsbereich;
I2-Werte als 14-Tage Mittelwerte |
|
h |
z. T. sind in Übergangsfristen höhere
Toleranzmargen zulässig.
zusätzlich gibt es z. T. noch Alarmwerte |
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i |
35 zugelassene Überschreitungen pro Jahr |
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k |
180: Schwellenwert für Unterrichtung der
Bevölkerung
240: Schwellenwert für Auslösung des Alarmsystems |
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l |
24 zugelassene Überschreitungen pro Jahr |
|
m |
3 zugelassene Überschreitungen pro Jahr |
|
n |
Feinstäube |
| o |
höchstens 25 Tage pro Jahr
mit Überschreitung
|