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2.8.1 Die
Straße als Schadstoffquelle
Die Zunahme des motorisierten
Individualverkehrs (MIV), in Zukunft noch verstärkt durch den
EG Binnenmarkt und die Öffnung der Grenzen nach Osten, stellt
neue Anforderungen an die Verkehrspolitik. Vielerorts spricht
man heute schon von einem Verkehrskollaps auf den Straßen
speziell in den Ballungsgebieten. Verbunden mit dieser
Verkehrszunahme ist eine erhebliche Umweltbelastung insbesondere
durch Lärm (STÄDTEBAULICHE LÄRMFIBEL, 1994, 2001, 2007) und
Luftschadstoffe. Vor diesem Hintergrund wurde die Diskussion
über den "Verkehr von Morgen" in letzter Zeit
verstärkt geführt.
Der vom Menschen verursachte
Schadstoffeintrag in die Atmosphäre hat jedoch nicht nur lokale
und regionale Bedeutung. Durch neue Erkenntnisse über die
Luftchemie speziell in der Stratosphäre und über die Wirkung
von Treibhausgasen auf das Weltklima hat dieser Aspekt eine
völlig neue, globale Dimension erhalten (s.a. Kap.
2.12).
Das Auto beherrscht den Personen-
und den Güterverkehr in der Bundesrepublik Deutschland. So
wurden 2002 von den 917 Mrd. Personenkilometern etwa 78% mit dem
privaten Pkw abgewickelt und von den 509 Mrd. Tonnenkilometern
des Güterverkehrs rund 70% vom Lkw.
Den Anteil des Straßenverkehrs
an den Schadstoffemissionen in der Bundesrepublik Deutschland
bezogen auf das Jahr 2002 zeigt die Abbildung 2/15. So
lag der verkehrsbedingte Schadstoffausstoß beim Kohlenmonoxid
(CO) bei 37%, bei den Stickoxiden (als NO2) bei 42%
und bei den Kohlenwasserstoffen (NMVOC) bei 11%. Für das Treibhausgas
Kohlendioxid (CO2) beträgt der Anteil 18,5%.
Die 35. Umweltministerkonferenz
hatte deshalb im November 1990 folgende Minderungsziele für
Verkehrsemissionen in der BRD (alt) beschlossen (Tab. 2/2).
Besondere Bedeutung haben die
verkehrsbedingten Schadstoffe im Zusammenhang mit der Umsetzung
der EU-Tochterrichtlinien in nationales Recht erhalten. Bei
Überschreitung von entsprechenden Grenzwerten sind
Luftreinhaltepläne zu erstellen und ermöglichen es den Straßenverkehrsbehörden,
verkehrslenkende bzw. verkehrsbeschränkende Maßnahmen
durchzuführen, um schädliche Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen zu reduzieren.
| . |
NOx |
HC |
CO2 |
| bis
1998 |
-
30% (- 22%) |
-
50% (- 48%) |
-
5% (+ 15%) |
| bis
2005 |
-
60% (- 43%) |
-
70% (- 69%) |
-
10% (+ 18%) |
Tab. 2/2: Minderungsziele für
Verkehrsemissionen in der BRD (alt) (Bezugsjahr 1987). Beschluss
der 35. Umweltministerkonferenz; Klammerwerte: in der EG
durchsetzbare technische Minderungen
Bezugsjahr 1987; optimistische Annahmen)
.
Die Grenzwerte, bei deren
Überschreiten Maßnahmen durchzuführen sind, sind in der 22.
Verordnung zum BImSchG (2007) geregelt. In zahlreichen stark
befahrenen Straßenschluchten in den Städten sind die Grenzwerte
für NO2 und Staub (PM10) überschritten und werden
es auch noch bis 2010 sein. Für die Bauleitplanung hat dies zur Folge, dass
man auch in Zukunft bei der Planung die Auswirkungen von
Straßen nicht nur bezüglich des Lärms (STÄDTEBAULICHE
LÄRMFIBEL, 1994, 2001) sondern auch bezüglich der Abgasbelastung
verstärkt zu untersuchen und in der Planung zu berücksichtigen
hat.
Die Immissionssituation eines Ortes wird zum
einen geprägt durch die lokalen Emissionen und deren Quellhöhe
(beim Autoverkehr extrem bodennah), aber auch von den örtlichen
Ausbreitungsverhältnissen, wobei hier vor allem der Wind und
die vertikale Temperaturverteilung eine wichtige Rolle spielen
(s. Kap. 2.7). Abbildung 2/16 zeigt die lufthygienische
Situation im Großraum Stuttgart bei geringer
Windgeschwindigkeit und einer Inversion, die den vertikalen
Luftaustausch mit höheren Luftschichten verhindert.
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