Mit verschiedenen Methoden konnte man zeigen,
dass die Zunahme der globalen Mitteltemperatur in Bodennähe
nicht nur auf natürliche Ursachen sondern in erheblichem Umfang
auch auf die anthropogene Veränderung der Zusammensetzung der
Atmosphäre zurückzuführen ist. Die mittlere
Erdoberflächentemperatur von etwa 15 Grad Celsius ist dem
natürlichen Treibhauseffekt zu verdanken, der als Folge der
starken Absorption von Wärmestrahlung durch Wasserdampf,
Kohlendioxid und andere Spurengase in der Atmosphäre entsteht.
Seit Beginn des Industriezeitalters vor ca. 130 Jahren haben die
Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre drastisch
zugenommen. Neue Treibhausgase wie die
Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) sind hinzugekommen. Durch
die relativ langen Verweilzeiten der Treibhausgase in der
Atmosphäre (z. T. über 100 Jahre) kommt es zu einer
Anreicherung dieser Gase in der Atmosphäre.
Hauptursache für die eingetretene
Entwicklung ist die Nutzung fossiler Brennstoffe, durch die
gegenwärtig (2007) ca. 30 Mrd.Tonnen CO2 pro Jahr
emittiert werden. Dieser Wert nimmt jährlich um 1 bis 2 % zu.
Hinzu kommen etwa 5.5 Mrd. Tonnen CO2 pro Jahr
infolge von Brandrodungen der tropischen Regenwälder. Bei sich
weiter verstärkendem anthropogenem Treibhauseffekt wird eine
weitere Erwärmung angestoßen. Das 20. Jahrhundert war das
wärmste seit mindestens 600 Jahren und in keinem Jahrhundert
ist dabei eine so rasche Änderung aufgetreten. Die Folgen für
Natur und alle Bereiche der Gesellschaft sind vielfältig und
bisher erst unvollkommen absehbar (z. B. Erhöhung des
Meeresspiegels, Veränderung der Niederschlagsverhältnisse,
Zunahme extremer Wetterereignisse).
Als Folge der UN Konferenz für Umwelt und
Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro haben mehr als 170 Staaten
eine Klimarahmenkonvention ratifiziert, mit der sich die
Vertragsstaaten verpflichten, die Stabilisierung der
Treibhausgase auf einem Niveau zu erreichen, das eine
gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert.
Dieses Ziel wurde in weiteren Konferenzen, so 1997 in Kyoto,
inzwischen konkretisiert. Mit dem Vertragswerk der Konferenz von
Rio haben sich die Unterzeichnerstaaten, so auch Deutschland,
für eine zukunftsfähige nachhaltige Entwicklung ausgesprochen.
Sie haben sich ausdrücklich verpflichtet, auch auf kommunaler
Ebene eine "lokale Agenda 21" anzustoßen. Lokale
Agenda 21 bedeutet frei übersetzt: Was zu tun ist auf lokaler
Ebene, um im 21. Jahrhundert die Zukunft unserer Kinder zu
sichern.
Folglich sind Städte und Gemeinden mit ihren
Bürgerinnen und Bürgern aufgerufen, der Bedrohung durch den
Treibhauseffekt entgegenzutreten. Das weitere Ansteigen der
klimaschädlichen Emissionen, die zum Großteil durch
Verbrennung fossiler Energieträger entstehen, muss verhindert
werden. Städte und ihre Einwohner spielen bei der Reduzierung
der Treibhausgase eine bedeutende Rolle. Hier gibt es erhebliche
Potentiale, diese Gase zu mindern. Dies betrifft insbesondere
den Raumwärmebereich und den Verkehrssektor (Abb. 2/22).
Als ein öffentlicher Belang ist der
großräumige Klimaschutz im Baurecht innerhalb planerischer
Abwägungsbelange – z. B. in der Bauleitplanung – zu
berücksichtigen (Vgl. § 1 (5) 7. BauGB). Die Möglichkeit
einer obligatorischen Festsetzung etwa der Solarthermie-Pflicht
besteht in der Bauleitplanung jedoch nicht.
Die atmosphärische Umweltqualität einer
Stadt wird hauptsächlich durch die thermische und
lufthygienische Komponente des bioklimatischen Wirkungskomplexes
bestimmt. Es ist davon auszugehen, dass in den gemäßigten
Breiten die Zahl der Tage mit hohen sommerlichen
Lufttemperaturen zunimmt und sich die räumliche Verteilung von
Gebieten mit thermischem Diskomfort vergrößert. Die
Ozonkonzentrationen als Leitkomponente des Sommersmogs werden
ansteigen. Vorgabe für die Stadtplanung wäre ein
systematisches Anlegen von Ventilationsschneisen, die ein
möglichst tiefes Eindringen von Umlandfrischluft ins
Stadtinnere zu gewährleisten hätten. Darüber hinaus würde
sich empfehlen, den Anteil urbaner Grünflächen zu vergrößern
(LOZAN J. L. et al., 1998).
An dieser Stelle sei daher besonders auf das
Kapitel 3 "Energiebewusste Bauleitplanung" und das
Kapitel 6 "Empfehlungen für die Planung",
insbesondere auch auf die dortigen Ausführungen zur
Grünplanung hingewiesen.
Zahlreiche Städte haben in den vergangenen
Jahren Klimaschutzkonzepte erarbeitet. So hat auch die
Landeshauptstadt Stuttgart ein Klimaschutzkonzept entwickeln
lassen (LANDESHAUPTSTADT STUTTGART, 1997), das umfassende
Maßnahmen zum Klimaschutz enthält. Mit Bezug zur Planung sind
insbesondere zu nennen:
- verkehrsreduzierende Bauleitplanung
- Förderung des Radverkehrs
- Städtische Parkraumkonzepte
- Siedlungsstrukturelle Maßnahmen
- Energiebewusste Bauleitplanung
- Förderung der Niedrigenergiehausbauweise
- Förderung der Nahwärmeversorgung aus
Blockheizkraftwerken
- Planung von Standorten für Windenergieanlagen
Wirksamer Klimaschutz verlangt von allen Beteiligten
Anstrengungen, auch in finanzieller Hinsicht, Maßnahmenkonzepte
nicht nur zu entwickeln sondern auch umzusetzen.