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2. Charakteristik und Erscheinungsformen des Stadtklimas
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2.12     Globale Aspekte des Klimas (Global denken - lokal handeln)

Die globale Klimaentwicklung ist dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere jährliche globale Lufttemperatur in Bodennähe seit Anfang des 20 Jahrhunderts unter Schwankungen ansteigt. Die Erwärmung erreichte in den 1940er Jahren einen ersten Höhepunkt. Nach einer Phase des Gleichbleibens und eines leichten Rückgangs steigt die Kurve seit den 1970er Jahren an. Seit den 1980er Jahren liegen die Werte zunehmend über dem Referenzzeitraum 1961/90. Es besteht die Tendenz, dass die Erwärmungsbeträge im Winter höher als im Sommer sind.

Mit verschiedenen Methoden konnte man zeigen, dass die Zunahme der globalen Mitteltemperatur in Bodennähe nicht nur auf natürliche Ursachen sondern in erheblichem Umfang auch auf die anthropogene Veränderung der Zusammensetzung der Atmosphäre zurückzuführen ist. Die mittlere Erdoberflächentemperatur von etwa 15 Grad Celsius ist dem natürlichen Treibhauseffekt zu verdanken, der als Folge der starken Absorption von Wärmestrahlung durch Wasserdampf, Kohlendioxid und andere Spurengase in der Atmosphäre entsteht. Seit Beginn des Industriezeitalters vor ca. 130 Jahren haben die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre drastisch zugenommen. Neue Treibhausgase wie die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) sind hinzugekommen. Durch die relativ langen Verweilzeiten der Treibhausgase in der Atmosphäre (z. T. über 100 Jahre) kommt es zu einer Anreicherung dieser Gase in der Atmosphäre.

Hauptursache für die eingetretene Entwicklung ist die Nutzung fossiler Brennstoffe, durch die gegenwärtig (2007) ca. 30 Mrd.Tonnen CO2 pro Jahr emittiert werden. Dieser Wert nimmt jährlich um 1 bis 2 % zu. Hinzu kommen etwa 5.5 Mrd. Tonnen CO2 pro Jahr infolge von Brandrodungen der tropischen Regenwälder. Bei sich weiter verstärkendem anthropogenem Treibhauseffekt wird eine weitere Erwärmung angestoßen. Das 20. Jahrhundert war das wärmste seit mindestens 600 Jahren und in keinem Jahrhundert ist dabei eine so rasche Änderung aufgetreten. Die Folgen für Natur und alle Bereiche der Gesellschaft sind vielfältig und bisher erst unvollkommen absehbar (z. B. Erhöhung des Meeresspiegels, Veränderung der Niederschlagsverhältnisse, Zunahme extremer Wetterereignisse).

Als Folge der UN Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro haben mehr als 170 Staaten eine Klimarahmenkonvention ratifiziert, mit der sich die Vertragsstaaten verpflichten, die Stabilisierung der Treibhausgase auf einem Niveau zu erreichen, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert. Dieses Ziel wurde in weiteren Konferenzen, so 1997 in Kyoto, inzwischen konkretisiert. Mit dem Vertragswerk der Konferenz von Rio haben sich die Unterzeichnerstaaten, so auch Deutschland, für eine zukunftsfähige nachhaltige Entwicklung ausgesprochen. Sie haben sich ausdrücklich verpflichtet, auch auf kommunaler Ebene eine "lokale Agenda 21" anzustoßen. Lokale Agenda 21 bedeutet frei übersetzt: Was zu tun ist auf lokaler Ebene, um im 21. Jahrhundert die Zukunft unserer Kinder zu sichern.

Folglich sind Städte und Gemeinden mit ihren Bürgerinnen und Bürgern aufgerufen, der Bedrohung durch den Treibhauseffekt entgegenzutreten. Das weitere Ansteigen der klimaschädlichen Emissionen, die zum Großteil durch Verbrennung fossiler Energieträger entstehen, muss verhindert werden. Städte und ihre Einwohner spielen bei der Reduzierung der Treibhausgase eine bedeutende Rolle. Hier gibt es erhebliche Potentiale, diese Gase zu mindern. Dies betrifft insbesondere den Raumwärmebereich und den Verkehrssektor (Abb. 2/22).

Als ein öffentlicher Belang ist der großräumige Klimaschutz im Baurecht innerhalb planerischer Abwägungsbelange – z. B. in der Bauleitplanung – zu berücksichtigen (Vgl. § 1 (5) 7. BauGB). Die Möglichkeit einer obligatorischen Festsetzung etwa der Solarthermie-Pflicht besteht in der Bauleitplanung jedoch nicht.

Die atmosphärische Umweltqualität einer Stadt wird hauptsächlich durch die thermische und lufthygienische Komponente des bioklimatischen Wirkungskomplexes bestimmt. Es ist davon auszugehen, dass in den gemäßigten Breiten die Zahl der Tage mit hohen sommerlichen Lufttemperaturen zunimmt und sich die räumliche Verteilung von Gebieten mit thermischem Diskomfort vergrößert. Die Ozonkonzentrationen als Leitkomponente des Sommersmogs werden ansteigen. Vorgabe für die Stadtplanung wäre ein systematisches Anlegen von Ventilationsschneisen, die ein möglichst tiefes Eindringen von Umlandfrischluft ins Stadtinnere zu gewährleisten hätten. Darüber hinaus würde sich empfehlen, den Anteil urbaner Grünflächen zu vergrößern (LOZAN J. L. et al., 1998).

An dieser Stelle sei daher besonders auf das Kapitel 3 "Energiebewusste Bauleitplanung" und das Kapitel 6 "Empfehlungen für die Planung", insbesondere auch auf die dortigen Ausführungen zur Grünplanung hingewiesen.

Zahlreiche Städte haben in den vergangenen Jahren Klimaschutzkonzepte erarbeitet. So hat auch die Landeshauptstadt Stuttgart ein Klimaschutzkonzept entwickeln lassen (LANDESHAUPTSTADT STUTTGART, 1997), das umfassende Maßnahmen zum Klimaschutz enthält. Mit Bezug zur Planung sind insbesondere zu nennen:

  • verkehrsreduzierende Bauleitplanung
  • Förderung des Radverkehrs
  • Städtische Parkraumkonzepte
  • Siedlungsstrukturelle Maßnahmen
  • Energiebewusste Bauleitplanung
  • Förderung der Niedrigenergiehausbauweise
  • Förderung der Nahwärmeversorgung aus Blockheizkraftwerken
  • Planung von Standorten für Windenergieanlagen

Wirksamer Klimaschutz verlangt von allen Beteiligten Anstrengungen, auch in finanzieller Hinsicht, Maßnahmenkonzepte nicht nur zu entwickeln sondern auch umzusetzen.

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Abb. 2/22: Anteile der Quellen-
gruppen an den Kohlendioxid-Emis-
sionen in Baden-Württemberg (2005);
Gesamtemission 76 Mio. Tonnen
Quelle: Statistisches Landesamt B-W
(2007)

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Klimaschutzkonzept
Stuttgart

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Städtebauliche Klimafibel Online, Stand: 18.02.2008
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart
 
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